Comanitas.com > Landesversammlung > Aktionen

Aktionen

Namenspatrone

Unser besonderer Dank richtet sich an die Namenspatrone der Landesversammlung »Pro Vorarlberg«

einerseits: an die Mitglieder der provisorischen Landesversammlung Adolf Rhomberg, Bregenz; Jodok Fink, Andelsbuch u.a. von der Christlichsozialen Partei; Dr. Ferdinand Fink, Bregenz u.a. von der Deutschfreisinnigen Partei; Fritz Preiß, Feldkirch u.a. von der Sozialdemokratischen Partei (1918 - 1919)

andererseits: an die Mitglieder vom Schweizerischen Initiativ- bzw. Zentralkomitee »Pro Vorarlberg«: Altbundesrat Ludwig Forrer, FDP-Kantonsrat Dr. Ulrich Vetsch, Prof. Gonzague de Reynold u.a. (1919 - 1923)

an die Gründer bzw. Kuratoren der Stiftung »Pro Vorarlberg« Dr. Elmar Grabherr (Vorsitzender), Dr Fritz Allgäuer, Dr Franz Vögel, Dr. Benedikt Bilgeri, Dr. Kunrich Gehrer, Dr. Hermann Girardi, Dr Johannes Müller und Manfred Dörler (1966 - 1979)

an die 46 Unterzeichner der Petition an den Vorarlberger Landtag (1979)

und die ca. 8.000 Unterzeichner von Unterstützungserklärungen der irrtümlich als Bürgerinitiative »Pro Vorarlberg« bezeichneten Aktion (1979 - 1984)

Vorarlberger Eidgenossenschaft

Am 18. Aug. 1391 war es soweit. Damals schlossen in Feldkirch die Abgesandten der Städte (Gerichte) der Herrschaft Feldkirch mit denen von Bludenz und des Montafons sowie vom Eschnerberg im heutigen Liechtenstein samt den Kellhofleuten zu Wolfurt - also lauter Untertanen des Grafen Albrecht von Werdenberg-Bludenz - die bekannte Vorarlberger Eidgenossenschaft. Es war das ein Bund zur gegenseitigen Waffenhilfe für Frieden und Einheit des Landes auf vierzig Jahre.
Benedikt Bilgeri, "Der Bund ob dem See", Stuttgart, 1968

Der Bund ob dem See



Schlacht bei Bregenz, 13. Jan. 1408
Niederlage und Ende des Bundes ob dem See

Über den Eintritt Feldkirchs in den Bund mit Appenzell und St. Gallen am 15. September 1405 berichtet der Feldkircher Tränkli als Zeitgenosse nur mit wenigen Worten: »Desselben Jars schwurendt die von Veldkürch dem Bundt und das beschache an dess hailigen Creuz tag ze Herbst.« (= 14. September.) Es war aber ein bedeutsames Ereignis, das die Gesamtlage völlig veränderte. Habsburg verlor nicht nur den Mittelpunkt seiner Herrschaft, die Stadt und den Rheintalweg; der Sieg des Volkes im ganzen Lande war jetzt so gut wie sicher.

In allen diesen Versammlungen galten die Regeln der Demokratie. Nach der Feldkircher Bundesurkunde vom 15. Sept. 1405 fallen die Entscheidungen »nach Erkanntnüss und Usspruch der Boten allwer gemainlich oder des Merentails under inen, die denn von gemainem ünserm Bund darzuo gesent werden«, also nach der Mehrheit.

Diese Häupter des Bundes waren bei aller Machtbefugnis stets nur Abgesandte, »Boten« des Volkes. In entscheidenden Fragen waren sie vom Auftrag ihrer heimatlichen Mitbürger und Landsleute abhängig. Auch der Bund ob dem See war von der Volksmeinung der Gemeinden getragen. Das zeigt sich an einer Stelle des Seckelamtsbuches von 1408 besonders deutlich: nach der Niederlage bei Bregenz wurde Cuoni am Brand »gen Veltkilch, gen Bludutz, gen Walgö, gen Rainkwill zu den Gmanden« geschickt, um sie in der Treue zum Bunde zu bestärken. Die Gemeindeversammlungen waren also das Fundament des Bundes.
Keinesfalls kann man also behaupten, dem Bund habe eine politische Organisation gefehlt; diese war vielmehr in so kurzer Zeit mehr entwickelt als bei den Schweizer Eidgenossen. Denn was besaß die Schweizer Eidgenossenschaft überhaupt an organisatorischem Zusammenhalt noch 50 Jahre nach ihrer Gründung? »Sie führte keinen Namen und kein Siegel; sie hatte keinen Vorort und keine Kasse, keine regelmäßige Vertretung und keine vollziehende Behörde. Von irgendeiner Bundesurkunde oder einer durchgebildeten Organisation zur Erfüllung gemeinsamer Zwecke in Krieg und Frieden war nicht die Rede.
Benedikt Bilgeri, Der Bund ob dem See, Stuttgart 1968

Demokratische Bewegung

Die Tatsache, daß Vorarlberg als einziges Land im Bereich der alten Habsburgermonarchie schon Jahrhunderte vor der bürgerlichen Revolution des Jahres 1848 eine echte Demokratie nach westlichen Begriffen besaß, wird von niemandem bestritten, der unsere Geschichte kennt. Auch im alten Reiche gab es ähnliches nur bei den Niederländern und Schweizern, jenen Völkern also, die in Erkenntnis ihrer Lage frühzeitig aus diesem Reiche ausgetreten sind. Nur das freie Vorarlberg bestand das Abenteuer, in einem Herrschaftsstaat erst patriarchalischer, dann absolutistischer Form völlig isoliert viele Jahrhunderte durchzustehen, ohne sein Leitbild zu verlieren. Es war eben nicht - wie es die Bürokraten sahen - ein zusammengekauftes Konglomerat von Herrschaftsgebieten, sondern eine dem Landesfürsten abgetrotzte Eidgenossenschaft aller Volkszugehörigen. Sein ständeloses, unter dem Namen „Landschaft“ von den 24 Bezirken bestelltes Landesparlament ohne Adel und Geistlichkeit handelte grundsätzlich nur im Auftrag seiner Wähler; die Demokratie bestand somit nicht nur im hie und da geübten Wahlrecht allein, sondern im hohen Grad der Mitregierung des Volkes, in dessen Hand zudem die Selbstverwaltung in den Gemeinden wie im Lande, das Steuerrecht, ja selbst die Justiz gelegt war. Eines Volkes allerdings, das sich nicht durch Polizei und Verwaltungsapparat in Schach halten ließ, sondern das selbst die Waffen führte und dem die gesamte Landesverteidigung überlassen war. Nur hier allein in ganz Österreich gab es eine Landespolitik, die den Interessen des Volkes entsprach.
Benedikt Bilgeri, Die demokratische Bewegung Vorarlbergs im frühen 18. Jahrhundert, Sonderdruck aus Zeitschrift "Montfort" Heft 1/1965

Provisorische Landesversammlung


Am 3. November 1918, einem Sonntag, versammelten sich auf Grund des Stärkeverhältnisses bei den Reichsratswahlen in Bregenz 30 Männer, 19 davon Christlichsoziale, 6 Deutschfreiheitliche und 5 Sozialdemokraten. Nach der Wahl Dr. Otto Enders zum Präsidenten der Provisorischen Landesversammlung, verlas Dr. Johann Josef Mittelberger folgende, von allen Parteien getragene, Erklärung: „Die Vorarlberger Landesversammlung erklärt sich als die gesetzgebende Körperschaft für das Land Vorarlberg. Ihre Mitglieder wurden von den politischen Parteien entsendet und vertreten das Land an Stelle des früheren Landtages, bis eine aus Neuwahlen hervorgegangene Vertretung bestellt ist. Die Vorarlberger Landesversammlung führt durch einen aus ihrer Mitte gewählten Landesrat die Verwaltung des Landes. Wie in anderen Kronländern wurde die Führung der politischen und autonomen Verwaltung in einer Hand vereinigt; damit hat sich das Land Vorarlberg jene Selbständigkeit gegeben, die es schon lange einmütig anstrebte. Vorarlberg bildet von nun an nicht mehr ein gemeinsames Verwaltungsgebiet mit Tirol, sondern erklärt sich auf Grund des Selbst-bestimmungsrechtes als eigenes, selbständiges Land im Rahmen des deutsch-österreichischen Staates ...“ Vorarlberg war nicht mehr länger eine Selbstverwaltungseinheit des dezentrali-sierten Einheitsstaates, sondern ein eigener Staat, der sich selbst von Beginn an als Teil eines anderen, nämlich des deutsch-österreichischen Staates verstand.
Peter Bußjäger, 2004

Beschluß der provisorischen Landesversammlung vom 15. März 1919, Sten. Ber. der 14. Sitzung 1918/19, 12, über den Vorbehalt des Selbstbestimmungsrechtes
1. Die Erklärung vom 3. November 1918, in welcher sich das Land Vorarlberg im Rahmen von Deutschösterreich selbständig erklärte, trägt provisorischen Charakter wie die Landesversammlung selbst.
2. Der neuzuwählende Landtag entscheidet über den definitiven Anschluß des Landes an ein größeres Staatswesen. Fällt der Landtag die Entscheidung für den Anschluß an ein anderes Staatswesen als an Deutschösterreich, oder ist die provisorische Landesversammlung schon zur Entscheidung genötigt, so muß der Beschluß der Volksabstimmung unterbreitet werden.
3. Die Landesversammlung wählt aus ihrer Mitte einen fünfgliedrigen Verhandlungsausschuß, der durch Fühlungnahme in Deutschösterreich, in der Schweiz und in Deutschland die Bedingungen zu erfahren trachtet, unter welchen sich das Land Vorarlberg anschließen könnte. Die Erhebungen haben insbesonders in politischer, kultureller und finanzwirtschaftlicher Richtung zu erfolgen.
4. Der Landesrat hat ein Prüfungskomitee zu bestellen, das die wirtschaftlichen Folgen der möglichen Anschlüsse für die Gesamtheit des Volkes und für die einzelnen Berufsgruppen zu untersuchen hat.
Peter Pernthaler, Die Staatsgründungsakte der österreichischen Bundesländer, 1979

Die Wiener Schule des öffentlichen Rechts mit ihrem Hauptvertreter Kelsen sah die Landesverfassungen als ungültig an. Dem gegenüber betonen die „föderalistischen Staatsrechtler“ - zu denken ist etwa an Ermacora und Pernthaler - die legitime Ländergewalt. Sie sind der Meinung, daß erst durch die Beitrittserklärungen der Länder zu der neu geschaffenen „Republik Deutsch-Österreich“ die Rechtsgrundlage für die Kompetenz der „Konstituante“ (d.i. die provisorische Nationalversammlung) geschaffen wurde.
Die Beitrittserklärungen wurden von der Steiermark am 6. November 1918 von Kärnten am 11. November 1919, von Salzburg am 7. November 1918, von Oberösterreich am 18. November 1918, von Vorarlberg am 3. November 1918 abgegeben. Die abgegebenen Beitrittserklärungen der Länder wiesen nicht denselben Wortlaut auf, jedoch hatten sie dieselben Grundbestimmungen.
In allen Erklärungen findet sich eine Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes, eine Berufung auf die Selbständigkeit des Landes, auf die Gleichheit von Rechten und Pflichten aller Länder, auf die Anerkennung der sich in Wien konstituierenden Nationalversammlung. Da sich die Beitrittserklärungen oder besser die Anerkennungserklärungen ausdrücklich auch zu jenen Ländern bekannten, die keine derartigen Erklärungen abgegeben haben - wie Tirol und Niederösterreich -‚ und diese Länder dem Beitritt nicht ausdrücklich widersprachen, ja an der Gestaltung des neuen Gemeinwesens mitarbeiteten, wird man im Stillschweigen von Tirol und Niederösterreich eine Anerkennung der Vorgangsweise der anderen Länder erblicken können, durch die auch Tirol und Niederösterreich sich dem Bund zugesellten.
Der zureichende staatsrechtliche Grund für die Anerkennung der Nationalversammlung durch die Länder und deren Beitritt zur Republik Deutschösterreich liegt darin, daß durch die Absetzung der Dynastie das vertragliche Band zwischen dem Hause Österreich und den Ländergewalten gelöst worden ist und die Länder in ihrer Gewalt souverän wurden.
Ernst Oberbauer, Dissertation aus Verfassungsrecht, Salzburg 1989, S32-34

Werbeausschuss für den Anschluss an die Schweiz



Ferdinand Riedmann, Lehrer, im Volksmund "dr Vize" genannt, Leutnant im 1. Weltkrieg; Initiator und Führer der Bewegung: "Ich bin der einzige Lustenauer, der einen grundlegenden Beitrag zur Geschichte geleistet hat."

Einer der besten Kenner der damaligen Verhältnisse im Vorarlberg, welcher vom (Schweizer) Bundesrat immer wieder zur Beratung beigezogen werden musste, Dr. Engensperger von Rorschach, schrieb über jenes Verhältnis von Volk und Regierung: "Die ganze, übermächtige Aktion war eine Volksbewegung des einfachen Volkes, welches ganz einfach zur "Schwyz" gehören wollte, weil sie fanden, dass sie es dort besser haben und weil die staatlichen Einrichtungen der Schweiz mit der Demokratie überhaupt viel eher freiheitliche und doch geordnete Verhältnisse garantiere als ihr Staatswesen. Einfache Leute aus dem Volke, wie Lehrer Riedmann in Lustenau, haben die Aktion ins Leben gerufen und sie gegen den erbitterten Widerstand der sogenannten ´Intelligenz´ auch mit ausserordentlichem Erfolg durchgeführt."
Daniel Witzig, Die Vorarlberger Frage, 1974, Seite 28f

Nun unterbreitete Riedmann am 1. März 1919 das Ergebnis seiner Volksbefragung [40.334 Unterschriften d.s. 70,82 % der Stimmberechtigten: "Wir Unterfertigten wünschen, dass unser Heimatland Vorarlberg ein Kanton der Schweiz werde"] dem Landesrat und bat diesen, die Sache offiziell in die Hand zu nehmen und Maßnahmen zu setzen, um dem Willen des Volkes Rechnung zu tragen. Eine notwendige Volksabstimmung sollte rasch durchgeführt werden, um der Schweizer Regierung Gelegenheit zu geben, ihrerseits Stellung zu nehmen. Damit trat die Anschlussfrage in ein offizielles Stadium ein.
Es würde den Rahmen sprengen, die Rolle von Dr. Otto Ender, dem damaligen Landeshauptmann [und Präsident der provisorischen Landesversammlung], genauer auszuleuchten. Es darf aber festgehalten werden, dass seine Haltung zwielichtig war.
In der von Otto Ender 1952 herausgegebenen Schrift über die Anschlussfrage wird Riedmann als "kleinbürgerlicher Volkstribun und als kleiner Bildungsaufsteiger" bezeichnet, der sich zum Messias hochstilisiert habe.
Adolf Bösch, Volksführer Ferdinand Riedmann in Eidgenossen helft euern Brüdern in der Not, Feldkirch, 1990

Schweizerisches Komitee »Pro Vorarlberg«



Dr. Ulrich Vetsch, Augenarzt und FDP-Kantonsrat in St.Gallen, Werdenberg; Gründungsmitglied im Schweizerischen Komitee Pro Vorarlberg

In Rorschach entstand am 18. November das eidgenössische Zentralkomitee »Pro Vorarlberg« das eng mit dem aktiven Vorarlberger Werbeausschuß zusammenarbeitete. Die führenden Männer beschlossen nach dem „Recht der Initiative“ die revolutionäre Trennung Vorarlbergs von Österreich. Landeshauptmann Ender erfuhr von Riedmann die beiden geplanten Vorgangsweisen, entweder Selbständigkeit durch Putsch oder durch eine Volksabstimmung. Am 6. Dezember 1919 trat der Landtag zusammen, von dem man sich eine endgültige Entscheidung erwartete. Doch der Umsturz fand nicht statt, er scheiterte am deutschgesinnten, zaghaften Juristen Otto Ender, der sich, wenn es um den Schweizer Anschluß ging, immer nur als „Beauftragter“ und nicht als aktives Element sah. Ender forderte weder die Unabhängigkeit Voralbergs, noch die Loslösung von Österreich. Es wurde jedoch der Landesrat beauftragt, bei der österreichischen Staatsregierung die Anerkennung des Vorarlberger Selbstbestimmungsrechtes zu verlangen und dieselbe aufzufordern, das Begehren beim Völkerbund anhängig zu machen. Dies war der Anfang vom Ende, auch wenn es die Anschlußfreunde noch lange nicht wahrhaben wollten.
Gerhard Wanner, „Liberi e Svizzeri“ – die Liebe ging nicht durch den Magen, in Eidgenossen helft euern Brüdern in der Not, Feldkirch, 1990

Neben dem Beitritt zum Völkerbund war die Vorarlberger Frage das zweite grosse Thema, das in der unmittelbaren Nachkriegszeit die Gemüter erhitzte. Durch den Zusammenbruch der Donaumonarchie war die offizielle Schweiz gegen ihren Willen in die Auseinandersetzungen um die neuen Grenzziehungen in Mitteleuropa hineingezogen worden. Während die Landesregierung in der Vorarlberger Anschlussfrage eine grosse Zurückhaltung an den Tag legte, stiess sie in gewissen bürgerlichen Kreisen auf ein überraschend positives Echo.
Aram Mattioli, Zwischen Demokratie und totalitärer Diktatur, Zürich 1994, Seite 122

Mit dieser eindrücklichen Kundgebung trat die Kampagne, die hierzulande noch in den Wochen nach dem unerwartet deutlich ausgefallenen Vorarlberger Plebiszit vom 11. Mai 1919, in dem sich über 80 Prozent der Vorarlberger für den Anschluss an die Schweiz ausgesprochen hatten, durch Einzelkämpfer bestritten wurde, in ihr politisches Stadium. Unter dem Eindruck der begeisternden Versammlungsatmosphäre wurde noch am gleichen Abend ein Komitee zum Studium der Vorarlberger Frage ins Leben gerufen, dem namhafte Persönlichkeiten beitraten. Entsprechend den neuen Mehrheitsverhältnissen im Kanton Bern waren in diesem Komitee Politiker der jungen BGB besonders stark vertreten; Mitglieder jener Partei also, die in den Nationalratswahlen vom 26. Oktober 1919 einen sensationellen Überraschungserfolg erzielen sollte. Dem Komitee schloss sich fast die ganze Berner BGB- Spitze wie Gottfried Gnägi, Fritz Joss, Rudolf Minger, Ferdinand Rothpletz und Hans Tschumi an. Daneben gehörten der Organisation auch hohe Militärs wie Oberstkorpskommandant Robert Weber und Oberstleutnant Roger de Diesbach sowie zahlreiche Mitglieder der FDP wie Chefredaktor Michael Bühler vom Berner «Bund», Ernst Schürch und alt Bundesrat Ludwig Forrer an. Ausserdem engagierten sich überraschend viele Gründungsmitglieder der NHG wie der amtierende Präsident Maurice Baudat, William Martin, Nationalrat Jean-Marie Musy, der Freiburger Staatsrat Ernest Perrier, der Militärpublizist Paul de Vallière, der Genfer Anwalt Albert Picot und Robert de Traz für ein schweizerisches Vorarlberg. Dass sich auch Gonzague de Reynold und der spätere Frontist Hans Zopfi der Bewegung anschlossen, war keine Fussnote der Geschichte, sondern unterstreicht eindrücklich, dass viele Repräsentanten der neuen Rechten die Vorarlberger Anschlussfrage in der frühen Zwischenkriegeszeit als ihre Sache erkannten.
Aram Mattioli, Zwischen Demokratie und totalitärer Diktatur, Zürich 1994, Seite 127

1.200 Anwesende einer Volksversammlung in St.Gallen und 300 Einwohner von Sarnen beschlossen die Reihe der Kundgebungen für das Vorarlberg.
Erst aus dieser immer internsiver werdenden Propagandatätigkeit erwuchs die Notwendigkeit einer zentralen Organisation, welche die einzelnen Aktionen zu koordinieren hatte und gegenüber der Öffentlichkeit und dem Bundesrat als gesamtschweizerische Vereinigung auftreten konnte.
Der eigentliche Gründungsakt vollzog sich jedoch im Brennpunkt des Interesses, im Grenzort Rorschach, wo am 18 Nov. 1919 die leitenden Persönlichkeiten der einzelnen Komitees zusammen kamen. Am nächsten Tag kam es nach Referaten von Altbundesrat Ludwig Forrer und Prof. Gonzague der Reynold zur Konstituierung des schweizerischen Initiativ- bzw. Zentralkomitees »Pro Vorarlberg«. Daniel Witzig, Die Vorarlberger Frage, 1974 Seite 368

Calonder-Konklusion

calonder.pdf
Scan0001.tif

Stiftung »Pro Vorarlberg«

Dr. Elmar Grabherr, Dr Fritz Allgäuer und Dr Franz Vögel gründeten im Jahre 1966 die Stiftung »Pro Vorarlberg«. Als weitere Kuratoren werden genannt: Dr. Kunrich Gehrer, Dr. Hermann Girardi, Dr. Johannes Müller, Manfred Dörler, Kurt Amann, Hans Kohler und Julius Schedel.
Der Zusammenhang zwischen der Stiftung »Pro Vorarlberg« und der sogenannten Bürgerinitiative »Pro Vorarlberg« ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Alois Niederstätter schrieb am 29.06.2005: "Die Namensgleichheit mit der ein Jahrzehnt später auftretenden Bürgerinitiative ist sicher nicht zufällig."

Bürgerinitiative »Pro Vorarlberg«


Paukenschlag: Zum Sommerausklang 1979 kam es in Vorarlberg zu einer größeren politischen Sensation, deren Auswirkungen im einzelnen auch heute noch nicht ganz abschätzbar sind: Am 10.9.1979 trat eine „Bürgerinitiative Pro Vorarlberg“ vor die Öffentlichkeit und kündigte an, dem am 21.10.1979 neu zu wählenden Vorarlberger Landtag eine Petition vom 6.9.1979 vorlegen zu wollen, in welcher eine Volksabstimmung in Vorarlberg darüber gefordert werde, ob „Vorarlberg durch eine Vereinbarung mit dem Bund im Rahmen des österreichischen Bundesstaates mehr Selbständigkeit durch ein eigenes Statut“ mit einem näher umschriebenen Inhalt erhalten sollte oder nicht. Der Sache nach wurde die Übertragung von Kompetenzen auf zahlreichen Sachgebieten auf das Land Vorarlberg, eine wirksame Mitbeteiligung an der Bundesverfassungsgesetzgebung sowie für Streitfälle die Einrichtung einer besonderen Schiedskommission gefordert. Damit war ohne Zweifel ein Paukenschlag gesetzt, der politisch, meinungsbildnerisch und juristisch vorbereitet war und sowohl von den Forderungen als von den Hauptakteuren her zu spezifischen Reaktionen führte.
Siegbert Morscher, »Pro Vorarlberg«, 1981

War »Pro Vorarlberg« tatsächlich eine autonome Bewegung aus der Bevölkerung, die gegen die zentralisierten Machtapparate auf Landes- und Bundesebene ankämpfte, oder nur eine von regionalen Honoratioren gesteuerte Initiative, die sich zum Zwecke der Machterhaltung und -erweiterung mit den Regierenden des Landes verbündete und die Bevölkerung per Volksabstimmung den Kampf um "mehr Rechte für das Land" in allgemeiner Form gutheißen ließ?
Markus Barnay: Pro Vorarlberg. Eine regionalistische Initiative 1983

Verein »Pro Vorarlberg«

Beim Verein »Pro Vorarlberg« dürfte es sich um eine Alibihandlung einiger Petenten und Aktivisten der Bürgerinitiative »Pro Vorarlberg« handeln. Die Existenz dieses Vereines konnte bis heute nicht nachgewiesen werden.

Landesversammlung »Pro Vorarlberg«

für grundlegende Reformen der Landes- und Bundesverfasssung
für die Verbesserung der demokratie-politischen Praxis in Vorarlberg
für die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrecht des Landesvolkes

comanitas.com · zuletzt geändert  11. May 2008